FRANZ DACHS KÄLTE-KLIMA GMBH
 


Dichtigkeitsprüfung gemäß F-Gase Verordnung 517/2014

Bereits seit einigen Jahren unterliegen Kälte- und Klimaanlagen aber auch Wärmepumpen einer ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Dichtigkeitsprüfung. Seit dem 01.01.2015 gilt die F-Gase Verordnung 517/2014. Es ist ausschließlich zer­ti­fi­zier­ten Unternehmen erlaubt, derartige Prüfungen durch­zu­führen und die Dichtigkeit der Anlage zu bescheinigen. Wir be­sit­zen die entsprechenden Zertifikate und führen gerne die Prüfung an Ihren Anlagen durch!


Neben der Dichtigkeitsprüfung zählen folgende Punkte zu unserem Rundum-Service:

  • Bestandsaufnahme der Anlagen
  • Anfertigung von Logbüchern und Anlagendokumentation
  • Festlegung des Prüfintervalls 
  • Benachrichtigung über fällige Prüfungen
  • Information über eventuelle Gesetzesänderungen

 

Der Gesetzgeber sieht den Betreiber einer Kälteanlage in der Pflicht, sich um den ordnungsgemäßen Betrieb zu küm­mern. Wir weisen Sie beim Einbau einer Anlage auf Ihre Pflichten hin und unterstützen Sie dabei, indem wir Ihre An­la­gen in unser System aufnehmen und Sie sofort darüber informieren, wenn Prüfungen fällig sind.