Dichtigkeitsprüfung gemäß F-Gase Verordnung 517/2014
Bereits seit einigen Jahren unterliegen Kälte- und Klimaanlagen aber auch Wärmepumpen einer gesetzlich vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfung. Seit dem 01.01.2015 gilt die F-Gase Verordnung 517/2014. Es ist ausschließlich zertifizierten Unternehmen erlaubt, derartige Prüfungen durchzuführen und die Dichtigkeit der Anlage zu bescheinigen. Wir besitzen die entsprechenden Zertifikate und führen gerne die Prüfung an Ihren Anlagen durch!
Neben der Dichtigkeitsprüfung zählen folgende Punkte zu unserem Rundum-Service:
- Bestandsaufnahme der Anlagen
- Anfertigung von Logbüchern und Anlagendokumentation
- Festlegung des Prüfintervalls
- Benachrichtigung über fällige Prüfungen
- Information über eventuelle Gesetzesänderungen
Der Gesetzgeber sieht den Betreiber einer Kälteanlage in der Pflicht, sich um den ordnungsgemäßen Betrieb zu kümmern. Wir weisen Sie beim Einbau einer Anlage auf Ihre Pflichten hin und unterstützen Sie dabei, indem wir Ihre Anlagen in unser System aufnehmen und Sie sofort darüber informieren, wenn Prüfungen fällig sind.